Werden Sie Fördermitglied im bochumerkünstlerbund e. V. (bkb) !
Der bochumerkünstlerbund (bkb) strebt an, zur besseren Finanzierung der künstlerischen Projekte Fördermitglieder zu gewinnen.Die Fördermitgliedschaft ist für den bkb eine wichtige Form der Unterstützung, um seine Ziele und Projekte zu verwirklichen. Für die Fördermitglieder selbst bietet diese Form der Mitgliedschaft die Möglichkeit, sich durch besondere Leistungen (im Regelfall Beiträge) für eine Sache einzusetzen, ohne aktiv am Vereinsleben teilnehmen zu müssen oder die vollen Rechte und Pflichten eines Ordentlichen Mitglieds zu tragen. Fördermitglieder können Einzelpersonen, Personenvereinigungen oder juristische Personen (z. B. Unternehmen) sein.
Fördermitglieder erhalten Einladungen zu allen Veranstaltungen des Vereins. Sie haben auf der Mitgliederversammlung Rederecht, aber kein Antragsrecht, kein Stimmrecht und kein aktives und passives Wahlrecht. Fördermitglieder nehmen passiv am Vereinsleben teil; eine aktive Teilnahme (z.B. Erstellung und Einreichung von künstlerischen Werken in und für Ausstellungen) ist ausgeschlossen.
Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag. Ein Antragsformular können Sie hier herunterladen. Über die Annahme des Antrages entscheidet der Vorstand nach Entscheidung im Arbeitsausschuss. Die Fördermitgliedschaft gilt jeweils für ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten vorher gekündigt worden ist. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Fördermitgliedschaft endet automatisch durch Ausschluss oder Tod.
Der Jahresbeitrag beträgt jährlich lt. Satzung des bkb jährlich aktuell 120 Euro; der Betrag kann auf Antrag bis auf 50 Euro jährlich reduziert werden. Wegen des Aufwandes in der Buchhaltung wird das SEPA-Lastschriftverfahren erforderlich. Die Arbeit des Bochumer Künstlerbundes ist als gemeinnützig anerkannt. Der Förderungsbetrag gilt als Spende und ist steuerlich absetzbar.
Ein Formular zum Antrag auf Fördermitgliedschaft finden Sie hier